Reiserücktritt für Familien: Reisepreis und versicherte Personen richtig angeben

REISERÜCKHALT · RATGEBER · Quellenstand: 4. September 2026

Reiserücktritt für Familien: Reisepreis und versicherte Personen richtig angeben

„Familie“ ist im Antrag eine Tarifdefinition – nicht einfach eine Beschreibung Ihres Haushalts. Zwei getrennte Prüfungen helfen: Wer soll versichert sein, und welcher Reisepreis gehört zu diesen Personen?

Zwei Erwachsene und zwei Kinder bereiten sich zu Hause gemeinsam auf die Abreise vor.

Drei Rollen auseinanderhalten

  • Versicherungsnehmer: die Person, die den Vertrag abschließt.
  • Versicherte Personen: die Reisenden, deren vertraglich vereinbarter Schutz beantragt wird.
  • Risikopersonen: Personen, bei denen ein tariflich genanntes Ereignis einen Rücktrittsfall auslösen kann. Sie sind dadurch nicht automatisch selbst für eigene Reisen versichert.

Die ERGO-Unterlagen unterscheiden diese Rollen und nennen die versicherten Personen im Versicherungsschein. Quelle: ERGO, Einmalschutz-Unterlagen, allgemeine Bestimmungen.

Beispiel 1: Vier Personen, mehrere Buchungen

Fiktive Ausgangslage: Zwei Erwachsene und zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren reisen gemeinsam. Alle vier sollen versichert werden. Die folgenden Leistungen gehören nach der Annahme des Beispiels zur versicherbaren Reise:

Eigene Beispielrechnung – keine Tarif- oder Leistungszusage
Gebuchte LeistungGesamtpreis für vier Personen
Flüge1.600 Euro
Ferienwohnung2.000 Euro
Vorab gebuchter Transfer200 Euro
Summe3.800 Euro

Wenn das Formular den gesamten Reisepreis der Familie verlangt, sind unter diesen Annahmen 3.800 Euro der Ausgangswert – nicht 950 Euro pro Person. Fragt es dagegen nach Einzelpreisen, müssen die zutreffenden Beträge je Person zugeordnet werden. Eine mathematische Viertelung ist kein Beleg für die tatsächliche Preisverteilung.

Prüfen Sie bei getrennten Buchungen zusätzlich, ob der Tarif Flug, Unterkunft und Transfer als zusammengehörige Reise berücksichtigt. Versicherungsprämien, frei geplantes Taschengeld oder unverbindliche Ausgaben vor Ort gehören nicht einfach in die obige Buchungssumme.

Beispiel 2: Nur die Anzahlung angegeben

Für dieselbe Reise werden zunächst 760 Euro angezahlt. Die restlichen 3.040 Euro sind später fällig. Die Anzahlung ist nicht der volle vereinbarte Reisepreis. Die Rechnung bleibt 760 + 3.040 = 3.800 Euro.

Bei ERGO verlangt Abschnitt A.17 der Jahresbedingungen die Versicherungssumme in Höhe des vollständigen vereinbarten Reisepreises einschließlich versicherter Vermittlungsentgelte. Quelle: ERGO, Abschnitt A.17. Folgen einer zu niedrigen Summe richten sich nach dem Vertrag; rechnen Sie nicht pauschal mit voller Erstattung.

Beispiel 3: Die 22-jährige Tochter reist mit

Die Eltern buchen mit ihrer 22-jährigen Tochter. Ob „Familie“ auswählbar ist, muss anhand des konkreten Produkts geprüft werden. HanseMerkur nennt für das hier dargestellte Einmalprodukt mindestens ein mitreisendes Kind unter 21 Jahren. Für Jahresverträge gelten je nach Produkt eigene Altersgrenzen; maßgeblich sind die Definition und Angaben im konkret ausgewählten Tarif. Quelle: HanseMerkur, Familien- und Gruppentarife.

Die Tochter passt damit im genannten Einmal-Beispiel nicht unter die Kinder-Altersgrenze. Das allein entscheidet aber noch nicht über eine passende Alternative. Personenkreis und Leistungsumfang müssen auch beim Jahres- oder Einzelpersonentarif stimmen.

Vor dem Absenden gemeinsam abgleichen

  1. Namen und Geburtsdaten aller zu versichernden Reisenden mit den Unterlagen vergleichen.
  2. Tarifdefinition für Erwachsene und Kinder lesen; Wohnsitz, Verwandtschaft und Altersgrenzen prüfen.
  3. Bei Jahresverträgen auch getrennte Reisen einzelner Familienmitglieder berücksichtigen.
  4. Rechnungen zusammentragen und vermerken, ob der Rechner Gesamt- oder Einzelpreise verlangt.
  5. Bei später hinzugebuchten Leistungen prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist.
  6. Den Versicherungsschein kontrollieren: Sind Personenkreis, Summe und Reisezeitraum richtig erfasst?

Praktischer Tipp: Erstellen Sie vor dem Vergleich eine Liste mit einer Zeile je Person und einer Zeile je Buchungsbestandteil. Das verhindert, dass eine Person oder eine separate Rechnung übersehen wird.

Mit den eigenen Reisedaten vergleichen

Über die Produktseite gelangen Sie nach dem Erstinformationsdialog zum Covomo-Rechner. Ersetzen Sie alle Beispielangaben durch Ihre tatsächlichen Daten.

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